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18 3 / 2023 // LEOPOLDINA / NEWSLETTER

Szenarien für Wandel der Landnutzung

Zukunftswerkstatt „ Landwende “ gestartet : Junge Menschen können sich für Teilnahme bewerben
Die Frage nach einer gesellschaftlich und ökologisch nachhaltigen Landnutzung , in der Biodiversität bewahrt wird , ist Teil verschiedener Diskussionen . In diesen geht es beispielsweise um das sogenannte Insektensterben , Standorte von Schutzgebieten und Windrädern und die Ausbreitung von Wölfen in Deutschland .

Die Errechnung der „ wahren Kosten “ von Lebensmitteln macht darauf aufmerksam , dass Anbauflächen auch Schäden für die Umwelt nach sich ziehen können . Der Klimawandel ist schon jetzt eine zusätzliche Herausforderung für die Landnutzung . Die verschiedenen Anforderungen an Landflächen konkurrieren dabei vielfach . Zudem kann die Art der Nutzung als gesellschaftliche Prioritätensetzung interpretiert werden . Die Frage nach einer nachhaltigen Landnutzung kann daher auch formuliert werden als : „ Wie wollen wir leben ?“

Unter diesem Motto fand am 29 . August an der Leopoldina eine Veranstaltung statt . Diese brachte Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen zusammen , die aus Perspektive der Biodiversitäts- , Klima- und Ernährungsforschung sowie der Ökonomie und Ethik Möglichkeiten und Erfordernisse für einen fundamentalen und klugen Wandel der Landnutzung vorstellten und diskutierten . Die wissenschaftliche Leiterin , Katrin Böhning-Gaese ML , wertet den Workshop als „ hervorragenden Einstieg in die Vorbereitung der ‚ Zukunftswerkstatt Landwende ‘. Für einen effektiven Wandel sind Zukunftsszenarien hilfreich .“ Aus Sicht der Biodiversitätsforscherin ist es „ insbesondere wichtig , dass junge Menschen die führende Rolle für die Erarbeitung dieser Szenarien spielen “.
Die Ergebnisse legen den Grundstein für die Zukunftswerkstatt „ Landwende “, die für den 3 . bis 7 . April 2024 vorbereitet wird und bei der Szenarien für die Landnutzung der Zukunft erarbeitet werden . Wer zwischen 18 und 27 Jahre alt ist und bei der Werkstatt dabei sein möchte , kann sich bis zum 12 . November auf den Call bewerben .
■ CSD
Call „ Landwende “

Genomische Techniken in der Pflanzenzucht

Leopoldina und Deutsche Forschungsgemeinschaft veröffentlichen Ad-hoc-Stellungnahme
Seit Jahren setzt sich die Leopoldina für die produktbasierte Bewertung von genetisch veränderten Organismen ( GVO ) und die Novellierung des im Grunde über 30 Jahre alten Gentechnikrechts ein . Nun hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf vorgelegt . Danach werden durch neue genomische Methoden veränderte Pflanzen vom Typ 1 ( NGT-1 ) nach wissenschaftlichen Prinzipien den Produkten klassischer Züchtungsverfahren wie Kreuzungszüchtung und ungerichtete Mutagenese gleichgestellt .

Zu diesem Entwurf müssen die Mitgliedsstaaten in den kommenden Monaten Stellung beziehen . Damit kommt die Kommission einer seit Jahren von den Lebenswissenschaften geäußerten Kernforderung nach : Nicht die Methode der genetischen Veränderung , sondern objektive Risiken der vorliegenden Veränderung sollen Vorsichtsmaßnahmen begründen .

Anlässlich der anstehenden Positionierung Deutschlands informieren Leopoldina und Deutsche Forschungsgemeinschaft ( DFG ) nun in einer gemeinsamen Ad-hoc-Stellungnahme zu drei Themenbereichen : ( 1 ) Das Vorsorgeprinzip sei nach europäischen Maßstäben mangels Besorgnisanlass bei NGT-1-Pflanzen nicht anwendbar . Denn diese weisen das gleiche Risikoprofil auf wie konventionell gezüchtete Pflanzen . ( 2 ) Das Gentechnik- und das Patenrecht sollten argumentativ nicht vermischt werden . Noch lasse sich nicht vorhersagen , ob die von einigen Seiten erwarteten Patente auf Sequenzen in NGT-1-Sorten ein wirtschaftliches Problem darstellen werden . Dieser Aspekt müsse , wie von der Kommission vorgesehen , beobachtet und bei Bedarf das Patentrecht nachgebessert werden . ( 3 ) Konsequent sei es , wenn nichtregulierte NGT-1-Pflanzen künftig auch für den Ökolandbau zugelassen würden , der aufgrund des Verzichts auf chemischen Pflanzenschutz von NGT-1-Pflanzen stark profitieren könne . Nach europäischer Rechtsprechung seien klassische Mutagenesepflanzen , die auch im Ökolandbau bereits lange verwendet werden , ebenso nicht regulierte GVO im Sinne des Gentechnikrechts .
■ JF
Ad-hoc-Stellungnahme „ Wege zur Regulierung genomeditierter Pflanzen “